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Hotel Plaza GmbH
Fernroder Str. 9
30161 Hannover
Deutschland
E-Mail: info@hannover-plaza.com
Tel.: 0511 338 80
Fax: 0511 338 81 88

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Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HRB 57489

Geschäftsführer

Billy Rudolf Sorgatz

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz

DE 191470255

Inhaltlich Verantwortlicher

Billy Rudolf Sorgatz
(Anschrift wie oben)

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese Plattform finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Verbraucher können diese Plattform nutzen, um ihre Streitigkeiten aus Online-Verträgen beizulegen.

Hinweis gemäß § 36 VSBG

Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

Urheberrecht und Bildnachweise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Abschluss des Vertrages
1.1 Zwischen dem Gast und der Hotel Plaza Hannover GmbH kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von Hotel Plaza Hannover GmbH zugesagt wurde.
1.2 Wird für die Reservierung vom Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Ist der Besteller Vollkaufmann, und handelt hier für von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
1.3 Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
1.4 Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 5 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
1.5 Die Überlassung der Räume, Vitrinen und sonstige Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel Plaza Hannover zulässig.

2 An- und Abreise
2.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check In) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetags möglich und die Zimmerrückgabe (Check Out) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18.00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18.00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt werden oder die durch eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung garantiert oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.

3 Leistungen
3.1 Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag, andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
3.3 Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht Ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
3.4 Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
3.5 Die Bettensteuer ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangementpreises.
3.6 Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn+ Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.

4 Zahlung
4.1 Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.
4.2 Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
4.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
4.4 Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
4.5 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.6 Zahlungen von Kreditkartenunternehmen erfolgen lediglich erfüllungshalber.
4.7 Bei Messebuchungen wird eine 100%ige Vorauszahlung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist vereinbart.

5 Rücktritt durch den Gast
Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
5.1 Logis bis 14 Personen
5.1.1 Hotelzimmer
14:00 Uhr Standard-Buchung: Für die Buchung gewähren wir Ihnen eine Stornofrist bis 14.00 Uhr am Anreisetag. Bei einer späteren Stornierung bzw. bei Nichtanreise berechnet das Hotel 90% des Zimmerpreises.
Buchungen bei Abrufkontingenten: Für die Buchung gewähren wir Ihnen eine Stornofrist bis 48h vor Anreise. Bei einer späteren Stornierung bzw. bei Nichtanreise berechnet das Hotel 90% des Zimmerpreises.
5.1.2 Arrangements
Die Stornierung der Buchungen kann bis 5 Tage vor Anreise kostenlos vorgenommen werden. Bei Stornierung nach dem genannten Datum bzw. bei Nichtanreise werden alle nicht in Anspruch genommenen Nächte zu 50% mit dem vereinbarten Zimmerpreis berechnet.
5.2 Logis ab 15 Personen (Gruppen)
Eine kostenlose Stornierung des kompletten Kontingentes ist bis 4 Wochen vor Anreise möglich.
50% des Kontingentes können bis 2 Wochen vor Anreise kostenfrei storniert werden.
10% des Kontingentes können bis 1 Woche vor Anreise kostenfrei storniert werden.
Bei späterer Stornierung bzw. bei Nichtanreise werden alle nicht in Anspruch genommenen Nächte zu 90% mit dem vereinbarten Zimmerpreis berechnet.
5.3 Messebuchungen bis 10 Zimmer
Die Stornierung der Reservierung kann bis 42 Tage vor Anreise kostenlos vorgenommen werden. Bei Stornierung nach dem genannten Datum, bei Nichtanreise, Nichtbelegung oder vorzeitiger Abreise werden alle nicht in Anspruch genommenen Nächte zu 100% mit dem vertraglich vereinbarten Zimmerpreis berechnet.
5.4 Messebuchungen bis 30 Zimmer
Die Stornierung der Reservierung kann bis 3 Monate vor Anreise kostenlos vorgenommen werden. Bei Stornierung nach dem genannten Datum, bei Nichtanreise, Nichtbelegung oder vorzeitiger Abreise werden alle nicht in Anspruch genommenen Nächte zu 100% mit dem vertraglich vereinbarten Zimmerpreis berechnet.
5.5 Messebuchungen ab 31 Zimmer
Die Stornierung des gesamten Kontingentes kann bis 6 Monate vor Anreise kostenlos vorgenommen werden. 50% der Zimmer können bis 3 Monate vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung nach dem genannten Datum, bei Nichtanreise, Nichtbelegung oder vorzeitiger Abreise werden alle nicht in Anspruch genommenen Nächte zu 100% mit dem vertraglich vereinbarten Zimmerpreis berechnet. Bei abweichenden Sonderaktionen und Specials gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.

6 Rücktritt durch das Hotel
6.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
6.2 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7 Veranstaltungen
Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:
7.1 über 30 Tage – keine Berechnung.
7.2 Bis zum 15. Tag vor Anreise behält sich das Hotel vor; 50% des entgangenen Umsatzes (die Raumbereitstellungskosten und/oder die bestätigte Personenzahl multipliziert mit der vereinbarten Tagungspauschale) in Rechnung zu stellen.
7.3 ab 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung – Berechnung von 80 % des entgangenen Umsatzes.
7.4 Stornierung am Veranstaltungstag oder Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen – Berechnung von 100% des entgangenen Umsatzes.
7.5 Personenzahlreduzierung – Zur Deckung der Raumbereitstellungskosten innerhalb der Tagungspauschalen ist die angegebene Mindestpersonenzahl erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, berechnen wir anteilig € 15,- pro fehlende Person, pro Tag oder stellen Ihnen, nach Verfügbarkeit, einen Tagungsraum mit geringerer Fläche zur Verfügung. Die genaue Personenzahl muss dem Hotel bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. Anderenfalls gilt die ursprünglich gebuchte Teilnehmerzahl als Berechnungsgrundlage. Eventuelle Reduzierung der Veranstaltungsteilnehmer können nach oben genanntem Termin nicht berücksichtigt werden.

8 Haftung
8.1 Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
8.2 Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höhere Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
8.3 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100fachen des Zimmerpreises, max. 3.500,- €); für Geld und Wertsachen gemäß §702 BGB jedoch nur bis 800,- €, es sei denn, das Hotel oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung übergeben.
8.4 Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung vom Hotel laut Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
8.5 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung durch das Hotel wird ausgeschlossen.

9 Kündigung
9.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
9.2 Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Vereinbarung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder inneren Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
9.3 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

10 Sonstiges
10.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie Restaurant, Bar, etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
10.2 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
10.3 Fundsachsen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
10.4 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
10.5 Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

11 Allgemeines
11.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
11.2 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
11.3 Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
11.4 Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.
11.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Stand: November 2024

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